Ratgeber: Wieviel Euro darf ich während des Bezugs von Elterngeld dazuverdienen ohne etwas abgezogen zu bekommen?

Tagesgeldkonten Redaktion | Mai 26th, 2011 - 08:15

Finanzfrage von Leyla: Wieviel Euro darf ich während des Bezugs von Elterngeld dazuverdienen ohne etwas abgezogen zu bekommen?
P.S: Mein Elterngeld beträgt nur 340 Euro, deshalb würde ich meine Haushaltskasse gerne mit einem Nebenjob von höchstens 10 Stunden in der Woche aufbessern.
Wer ist vielleicht in einer ähnlichen Situation und weiß Bescheid?!

Beste Antwort:

Answer by Sarah B.
Hallo!

Innerhalb der Elternzeit darfst du max. 30 Std. im Monat / 300€ im Monat dazuverdienen ohne Steuerkarte und ohne das Angeben zu müssen. Das wird NICHT aufs Elterngeld angerechnet, alles darüber schon.

Also brauchst du dir keine Gedanken anfertigen.

Lieben Gruß und frohe Weihnachten
Sarah

Habe das gefunden:
Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man auch bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige bzw. Selbstständiger Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich Holzleisten. Ist die Arbeitgeberseite mit dieser Absicht nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, müssen dies der Arbeitgeberseite spätestens sieben Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen. Die Eltern müssen in der Mitteilung den Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeit nennen. Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, soll auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit im Antrag enthalten sein.

@julia b: §15 BEEG
und hier der Link:

http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm

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8 Erfahrungsberichte zum Ratgeber: Wieviel Euro darf ich während des Bezugs von Elterngeld dazuverdienen ohne etwas abgezogen zu bekommen?

  1. Julia B sagt:

    @ sarah b: hast du dazu einen §? Meine Freundin hat nämlich die Info von der zuständigen Stelle bekommen, dass man genau 0 € dazuverdienen darf! Obwohl sie so gerne würde…

  2. Steff sagt:

    Hallo!!!
    Ich musste mich auch gerade informieren, da ich auch bald in diese Situation kommen werde…

    Du darfst NICHTS dazu verdienen !!!!
    Alles was Du dazu verdienst wird vom Elterngeld abgezogen…

    Sieh doch mal unter http://www.elterngeld.de/pages/elterngeld.html nach

    Liebe Grüße
    Steffi

  3. magnetic.island sagt:

    Beim Erziehungsgeld (vor 2007) durfte man etwas in einem gewissen Rahmen dazuverdienen.
    Beim Elterngeld darf man nichts verdienen, jeder Euro wird sofort auf das Elterngeld angerechnet.
    Ich gehe ab Januar stundenweise wieder arbeiten, weil ich meine Stelle behalten wollte und im Thema bleiben wollte (also eher private Gründe). Finanziell lohnt es sich nicht, gehe ja quasi umsonst arbeiten.

  4. Conny N sagt:

    http://www.familien-wegweiser.de
    Zitat:
    Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
    ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
    nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
    mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
    einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

  5. die_echse76131 sagt:

    Bei mir ist das so. Ich habe vor der Geburt 12 std pro woche gearbeitet. Ich habe es mir mal ausrechnen lassen. Wenn ich 1 Jahr daheim bleibe, würde ich insgesamt 367€ monatlich bekommen. Wenn ich jetzt “nur” die 300€ beantrage, darf ich bis zu 30 std/ Woche arbeiten, ohne das es mir angerechnet wird. Das heißt, ich bekomme jetzt die 300€ + mein kompletter Verdienst als Teilzeitkraft.
    LG Echse

  6. honey sagt:

    auf der offizielle seite vom bundesministerium für kinder steht:
    “Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich.
    Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.”

  7. naddel2307 sagt:

    Hallo!
    Also ich weiß,das man nur soviel dazu verdienen darf ,wieviel man verdient hat,wenn man vorher gearbeitet hat,denn so ist das immoment bei mir,ich darf höchstens 300Euro dazu verdienen ,sonst ziehen sie mir etwas davon ab.

  8. Metusalem sagt:

    Wer lieber arbeiten möchte, als “Eltergeld” zu beziehen, mag das tun. Aber doppelt kassieren ist eine Grobheit gegenüber der Gemeinschaft, die schließlich diese Leistung finanziert!!

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