Kann das Arbeitsamt nachträglich Geld zurückfordern das ich durch falsche Angaben zuviel erhalten habe ?

Tagesgeldkonten Redaktion | November 29th, 2010 - 05:36

Finanzfrage von Frank: Kann das Arbeitsamt nachträglich Geld zurückfordern das ich durch falsche Angaben zuviel erhalten habe ?
Habe meinen Partner sozusagen unterschlagen um etliche geld zu erhalten , bin aber jetzt in Arbeit . Kann das Amt Forderungen an mich stellen , das Geld zurückzuzahlen ?
LG und Danke für eure Antworten

Beste Antwort:

Answer by flitzepipe muss durch die Röhre.
Auf alle Fälle, wenn nicht noch ein Betrugsverfahren hinterher kommt.

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11 Erfahrungsberichte zum Kann das Arbeitsamt nachträglich Geld zurückfordern das ich durch falsche Angaben zuviel erhalten habe ?

  1. v. Berlichingen sagt:

    Keine Sorge, da kommt noch ein Verfahren hinter her.

  2. Renate sagt:

    Ja das Arbeitsamt kann Geld zurückfordern, das kann bis zu einer Kontopfändung gehen.An deiner Stelle würde ich sofort mich damit auseinander setzen und einigen, damit nicht noch mehr unangenehmes auf dich zukommt.Noch ein kleiner Tipp reumütig sein und kleine Brötchen backen.

  3. Wutzler sagt:

    Das ist eine Straftat und wird auf jeden Fall geahndet.Da wird noch einiges auf dich zu kommen.

  4. idril_arien sagt:

    Können ja. Die Verjährungsfrist weiß ich grade nicht. Ich glaube zwei Jahre. Bin aber nicht sicher. Wenn es denen jedoch bis jetzt nicht aufgefallen ist und dich keiner anzeigt, wird wohl nichts passieren. Sollte ein Schreiben kommen, zahl einfach sofort.

  5. LehmannMeierSchmittKrause sagt:

    Ja.
    Das kann sogar noch 2 Jahre später sein.

  6. MEDIUM - R.E.P. sagt:

    Eine Selbst anzeige, könnte sich auf das Ausmaß eines vermutlich folgenden Verfahren günstig auswirken. Das zu viel (unrechtmäßige) bezogene Arbeitslosengeld, wird auf alle Fälle zurück gefordert werden, es wird schon werden.

  7. Buntfuchs sagt:

    Ja. Kann es. Ich glaube in so einem Fall hat das Amt bis zu 10 Jahre Zeit zum zurückfordern. Das gibt Ärger, selber schuld.

    @LehmannMeierSchmidtKrause: Ich dachte, mit den 2 Jahren, das wäre der zweitgünstigste Fall. Der ist hier nicht gegeben. Hm. Aber trotzdem ändert das ja jetzt nix an der Lage des Fragestellers. Ist nur Interesse.

  8. Sweetheart sagt:

    Ja natürlich und ein Verfahren wegen Betrug kann sich gleich anschließen.

  9. kurt j sagt:

    Ja, wenn sie es herausbekommen, welches mit dem einstellen der frage geschehen wird, zudem gibt es noch ein verfahren wegen vorsätzlichen betruges, und du hast nicht das arbeitsamt (Arge) betrogen, sondern die beitragszahler die monatlich den betrag zur arbeitslosen versicherung einzahlen

  10. bon scott forever sagt:

    ja klar, und es dauert lange, bis wissentlich gemachte falsche angaben verjähren.

  11. Sonnenstrahl sagt:

    Wenn dein Partner bei dir gemeldet war ist das nicht so gut. Du mußt dann auf jeden Fall das Geld zurück zahlen und wenn du Pech hast eine Anzeige bekommen. Aber mach dir nicht so viele Gedanken, das hilft jetzt auch nichts mehr.

    LG

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